Die Revision

 

Eckis Mörder hat gegen das Urteil des Landgerichts Aachen Revision eingelegt.

Dass der Mörder in Revision gegangen ist kann man nüchtern betrachtet als normal bewerten. Dass versuchen alle; es sei normal, dass in Revision gegangen wird. Dies hat für den Mörder den Vorteil, dass er noch eine gewisse Zeit „Haftverschonung“ bekommt und bis zum rechtskräftigen Urteil immer noch in Untersuchungshaft sitzt. Meine Frage, die ich mir immer wieder stelle: Welchen Vorteil hat mein Bruder bekommen? Es ist sicherlich aus Betrachtung der Opfer (und dass sind wir) verständlich, dass wir so etwas nicht wirklich verstehen können.

Das Schlimme ist doch bei allen verurteilten Mördern: „ Die Tat durchführen können sie, aber dafür auch in aller Konsequenz die Verantwortung übernehmen wollen sie nicht. Es wird versucht das Unrecht bei den Opfern zu suchen.

 

Hier der Beschluss:

   Mord;Ecki;Günter Nießen;Aachen;Düren;Gemeinde Aldenhoven;Dürboslar;Germaniaplatz 18;Gedenkseite;Sportschütze;Täter;Pistole Kaliber 9 Millimeter;Prozess;Opfer;Urteil;Waffennarr;Notruf;Vermieter;Mordfall;Angekalgter;Bluttat;Haftbefehl;Untersuchungshaft;Tatort;Todeschütze;Staatsanwaltschaft;Landgericht Aachen;Siersdorf;Schleiden;Niedermerz;Borussia Freialdenhoven;TTC Dürboslar;Trommlercorps Dürboslar;St Ursula Schützenbruderschaft;FC Germania Dürboslar;Drama;erschossen;Feuerwehr Aldenhoven;Polizei;Anklage;Revision Original

  Ob er wirklich geglaubt hat, der Bundesgerichtshof würde zu seinen Gunsten entscheiden?

 


Das Landgericht Aachen gab am 29.07.2009 nachfolgende Pressemitteilung heraus:

 


 

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ecki-maydaymayday.de